In der Regel findet die Mitgliederversammlung an jedem 3. Donnerstag eines Monats statt.
Zweck der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Gremium der Seniorenvertretung. Hier werden grundlegende Entscheidungen getroffen und die Arbeit des Gremiums gesteuert.
Teilnehmer:
Gewählte Mitglieder der Seniorenvertretung
ggf. beratende Mitglieder (z. B. – -Vertreter aus Politik oder Verwaltung)
- eingeladene Gäste (je nach Thema)
Aufgaben und Zuständigkeiten
Typische Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Wahl des Vorstands / der Sprecher
- Festlegung von Zielen und Arbeitsschwerpunkten
- Beratung und Beschlussfassung zu wichtigen Themen
- Entgegennahme von Berichten (Vorstand, Arbeitsgruppen)
- Mitwirkung bei kommunalen seniorenpolitischen Themen
- Verabschiedung von Stellungnahmen oder Empfehlungen
Einberufung und Ablauf
Die Einladung erfolgt fristgerecht (oft 1–2 Wochen vorher)
Sie enthält:
- Datum, Uhrzeit und Ort
- Tagesordnung
- Die Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden geleitet
- Es wird ein Protokoll geführt
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
- Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn genügend Mitglieder anwesend sind (laut Satzung geregelt)
- Beschlüsse werden meist mit einfacher Mehrheit gefasst
- Wahlen können offen oder geheim durchgeführt werden
Protokoll
- Dokumentiert Verlauf und Beschlüsse
- Wird in der nächsten Sitzung genehmigt
- Dient als Nachweis der Arbeit